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History of: Amateurfunk: Sprecherlaubnis für Kinder und Jugendliche

Current version (2023-04-16T16:59:41.454658)

    title: Amateurfunk: Sprecherlaubnis für Kinder und Jugendliche
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Die Benutzung von Amateurfunkstellen durch Kinder und Jugendliche ist zur Übermittlung unbedeutender Botschaften gestattet.


Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht eines
lizenzierten Funkamateurs erfolgen; die Nichtgeprüften können nur eine Grußbotschaft übermitteln.
Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist und bleibt auch für die ordnungsgemäße
Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.

        

2023-04-16T16:58:48.510823

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19Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht eines19Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht eines
20lizenzierten Funkamateurs erfolgen; die Nichtgeprüften können nur eine Grußbotschaft übermitteln.20lizenzierten Funkamateurs erfolgen; die Nichtgeprüften können nur eine Grußbotschaft übermitteln.
21Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist und bleibt auch für die ordnungsgemäße21Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist und bleibt auch für die ordnungsgemäße
22Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.22Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.